Neuer Sachstand – Beton für Tankstellen nach Arbeitsblatt DWA-A 781 (TRwS)

30. März 2021

Mit unserem SCHWENK-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich von Zement und Beton. In der Ausgabe Mai 2019 haben wir Sie auf eine wichtige Änderung für Betone zur Herstellung von Dichtflächen für Tankstellen hingewiesen.

Die Anforderungen hierzu werden im Arbeitsblatt „DWA-A 781 – Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS): Tankstellen für Kraftfahrzeuge – Fassung Mai 2019“ definiert. Die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)“ gibt diese technischen Regelwerke für den Umweltbereich heraus. Wegen der Gefahr der Fugenumläufigkeit von Otto- und Dieselkraftstoffen, und der daraus befürchteten Verunreinigung des Untergrundes, wurden für Tankstellenbetone nach der DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ in der Ausgabe Mai 2019 plötzlich FDE-Betone gefordert. Mit dem Effekt der Fugenumläufigkeit war hier gemeint, dass der Kraftstoff nach Eindringen in den Beton unterhalb des Fugendichtstoffes in die Fuge eindringt und den Untergrund potenziell verunreinigen könnte.

Dies bedeutet für Betonlieferanten, dass ein flüssigkeitsdichter Beton mit Eindringprüfung (FDE) nach der DAfStb-Richtlinie mit den Medien Otto- und Dieselkraftstoff, oder entsprechenden anderen Referenzflüssigkeiten, durchzuführen ist. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für diese Prüfung ist beträchtlich. Betroffen sind der Transportbeton- und Fertigteilbereich, da bei Tankstellenflächen häufig auch Fertigteile verwendet werden.

Nachdem für FDE-Beton keine höhere Anforderung an die Eindringtiefe als für den bisherigen FD-Beton gefordert wurde, sahen viele Fachleute die Neuregelung als eher fragwürdig und nicht zielführend an. Ursprünglich wurde für diesen Einsatzbereich im Rahmen des oben genannten Arbeitsblattes DWA-A 781 ein FD-Beton nach DAfStb-Richtlinie verwendet. Dabei sind bestimmte Rezepturparameter einzuhalten (Leimgehalt, w/z-Wert, Druckfestigkeitsklasse). Eine Eindringprüfung ist im Rahmen der Erstprüfung hier nicht erforderlich.

Bei Ausschreibungen für Tankstellen- und Dichtflächen ab Mitte 2019 wurden somit FDE-Betone, mit der entsprechenden Eindringprüfung, von den Anbietern verlangt. Da Zweifel bestanden, dass die Fugenumläufigkeit in der Praxis tatsächlich stattfindet und zu einer Verunreinigung des Untergrundes führt, wurde von der „Deutschen wissenschaftlichen Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle (DGMK)“ ein Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, welches die oben genannte Fragestellung der Fugenumläufigkeit untersuchen soll.

Dieses Forschungsvorhaben wurde von Prof. Dr.-Ing. Jörg Reymendt von der Hochschule Frankfurt durchgeführt und ist mittlerweile abgeschlossen. Der Bericht ist bei der DGMK unter der Nr. 822 erschienen und kann bei Interesse dort kostenpflichtig bestellt werden.

Die Ergebnisse zeigen, dass trotz größerer Eindringtiefen als die geschützte Fugenflanke, kein flüssiger Kraftstoff aus dem Beton in den Fugenflanken unterhalb des Fugendichtstoffes austritt. Im ungünstigsten Fall hat sich in der Fuge ein unbedenkliches Kraftstoffdampf/Luftgemisch gebildet. Somit kann festgestellt werden, dass mit der bewährten Bauweise (FD-Beton) kein Austritt von flüssigen, wassergefährdenden Stoffen in die Umwelt zu befürchten ist.

Nachdem jetzt die Ergebnisse des Forschungsberichts vorliegen, geht es darum, die Regelungen in den entsprechenden Arbeitskreisen der Länder zu diskutieren und die Forderung nach FDE-Beton in einer aktualisierten Fassung der TRwS zurückzunehmen. Erfahrungsgemäß kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die entsprechenden Kreise sind über das Ergebnis des Forschungsberichtes informiert. Es gibt Hinweise, dass die unteren Wasserbehörden (Wasserwirtschaftsämter) bereits jetzt auf die Forderung nach FDE-Beton verzichten.

Sollten Sie dennoch eine Anfrage mit der Forderung nach FDE-Beton für diesen Einsatzbereich erhalten, können Sie Ihren Auftraggeber gerne auf die neuen Erkenntnisse hinweisen.

Im Bedarfsfall unterstützen wir Sie bei der Kommunikation und können Ihnen Empfehlungen hierzu geben.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Bauberatung der SCHWENK Zement GmbH & Co. KG jederzeit zur Verfügung.

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