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Zustimmungsvorbehalt für CEM II-M-Zemente für Ingenieurbauwerke nach ZTV-ING in Baden-Württemberg aufgehoben

5. Juni 2025

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat Anfang Mai 2025 die neue ZTV-ING 2025/02 eingeführt. Auf Grundlage von Zustandsdaten von Bestandsbauwerken konnte eine Arbeitsgruppe aus Zementherstellern und den Verbänden IZB und VDZ objektiv zeigen, dass Ingenieurbauwerke im Land mit Portlandkompositzementen sowohl klimafreundlich als auch dauerhaft sind.

Im Vorfeld der nun getroffenen Regelungen war der Austausch mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Abteilung Straßenverkehr, Straßeninfrastruktur) sehr konstruktiv und praxisbezogen. Der nun vorliegende Erlass setzt die aus der Vergangenheit bereits bekannte, aber zwischenzeitlich ausgelaufene Regelung zum Einsatz von CEM II-M-Zementen in Baden-Württemberg wieder in Kraft. Die Verbände setzen sich bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) dafür ein, dass im Sinne der Nachhaltigkeit der Zustimmungsvorbehalt für klinkereffiziente CEM II-M-Zemente bei der Fortschreibung der ZTV-ING bundesweit entfällt.

Mit dem Einführungserlass (Anlage 4, Link siehe unten) gelten hinsichtlich der Zemente nun die folgenden Regelungen für Ingenieurbauwerke in Baden-Württemberg:

  • CEM II/A-M-Zemente (mit den Hauptbestandteilen S-D; S-T; S-LL; D-T; D-LL; T-LL; S-V; V-T; V-LL) können seit der Fortschreibung bundesweit in Ingenieurbauwerken ohne Einschränkungen eingesetzt werden. Dies gilt für die Produkte der Werksgruppe Süd:
    • SCHWENK CEM II/A-M (V-LL) 42,5 N – Werk Allmendingen
    • SCHWENK CEM II/A-M (V-LL) 42,5 N – Werk Mergelstetten
  • Für Baden-Württemberg ist der Zustimmungsvorbehalt nach 3-1, Abschnitt 4.3 für CEM II/B-M-Zemente (mit Anwendungszulassung) entfallen. Der Einsatz ist also grundsätzlich erlaubt, ohne vorherige Zustimmung durch den Auftraggeber und gilt für nachfolgende Produkte der Werksgruppe Süd:
    • SCHWENK CEM II/B-M (V-LL) 32,5 R (az) – Werk Allmendingen
    • SCHWENK CEM II/B-M (V-LL) 32,5 R-LH (az) – Werk Allmendingen
    • SCHWENK CEM II/B-M (V-LL) 42,5 N (az) – Werk Allmendingen
  • Die Verwendung von CEM II/C-M-Zementen ist mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, für Kappenbetone jedoch ausgeschlossen. Die Regelungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Bezug auf die Expositionsklassen XF2 bis XF4 sind zu beachten.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING).
PDF-Dateien zum Download

Für Fragen steht Ihnen die SCHWENK Bauberatung gerne zur Verfügung.

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