Formale Änderungen 2020 für Zulassungen und Kennzeichnungen

SCHWENK Zement verlängert alle bauaufsichtlichen Zulassungen

2. Juni 2020

Neue Europäische Technische Bewertungen (ETA’s – European Technical Assessments)

Bis längstens Frühjahr 2020 wurden vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) für verschiedene Zemente allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) herausgegeben. Sie regelten zeitlich befristet (i.d.R. 5 Jahre) deutsche Anwendungsbereiche und Bestimmungen für Zemente, die in den Normen EN 197-1 und DIN 1164 nicht oder nur teilweise erfasst waren. Die Produkte waren mit einem Ü-Zeichen gekennzeichnet und konnten so in Deutschland verwendet werden.

Zum Abbau der Handelshemmnisse in Europa besteht dieses Jahr die Auflage, die deutschen Zulassungen in Europäische Technische Bewertungen, so genannte ETA’s, zu überführen. Dabei stellt die ETA einen Produktleistungsnachweis dar, der zur CE-Kennzeichnung führt. Für SCHWENK wurde beispielsweise die Eigenschaft „SR“ (Sulfatwiderstand) durch entsprechende Zulassungsprüfungen für CEM III/A-Zemente nachgewiesen. Produkte mit ETA-Zulassungen können europaweit gehandelt werden. Ein Wermutstropfen ist, dass es nun baurechtlich noch komplexer wird, da ETA’s nationale Anforderungen am Ort der Verwendung nicht kennen und somit nicht berücksichtigen. Hier müssen die Europäischen Technischen Bewertungen durch bauaufsichtliche Anwendungsdokumente ergänzt werden. Wir haben bei SCHWENK für folgende zwei Zemente ETA’s beantragt:

  •  CEM III/A 42,5 N-LH/SR/LA* aus Bernburg
  • CEM III/A 52,5 N-SR aus Karlstadt.

* Die Kennzeichnung „LA“ steht für „low effective alkaline content“ und wird im Deutschen mit niedrig wirksamen Alkaligehalt, abgekürzt „NA“, übersetzt.

Beispiel: Europäische Technische Bewertung

Infolge der Corona-Pandemie ist der Bearbeitungsprozess für Zulassungen ebenfalls langwieriger. Wir gehen davon aus, dass wir die ETA’s in Kürze erhalten. Bis dahin behalten die alten Zulassungen ihre Gültigkeit.

Verlängerte bauaufsichtliche Anwendungszulassungen

Die EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 regeln konstruktive Betontragwerke. Die Normen beinhalten Vorgaben für Ausgangsstoffe, so auch für Zemente. Hier können bestimmte Zemente aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften für Expositionsklassen eingeschränkt oder nicht anwendbar sein. Für solche Fälle bietet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Möglichkeit, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) in Form von Anwendungszulassungen zu erwirken. Damit kann in Deutschland der Einsatzbereich nach umfangreicher Prüfung der Zemente für Betonanwendungen erweitert werden. Die Kennzeichnung der neuen Anwendungszulassungen erfolgt nun durch den Zusatz „(az)“ und löst damit das bisher gebräuchliche „-AZ“ ab. Basis für die bauaufsichtlichen Anwendungszulassungen sind Zemente nach EN 197-1 bzw. DIN 1164 oder Zemente mit Europäischen Technischen Bewertungen (ETA’s).

SCHWENK hat alle Anwendungszulassungen für die bekannten Zemente verlängert. Die nachfolgend aufgeführten Zemente können somit wie gewohnt weiter eingesetzt werden.

Bezeichnung alt Bezeichnung neu Herstellwerk
CEM II/B-M (V-LL) 32,5 R-AZ CEM II/B-M (V-LL) 32,5 R (az) Allmendingen
CEM II/B-M (V-LL) 32,5 R-LH-AZ CEM II/B-M (V-LL) 32,5 R-LH (az) Allmendingen
CEM III/A 42,5 N-LH/SR/NA CEM III/A 42,5 N-LH/SR/LA* Bernburg
CEM III/A 52,5 N-SR CEM III/A 52,5 N-SR Karlstadt
CEM III/A 52,5 L-SR-HO CEM III/A 52,5 L-SR-HO Karlstadt

* Die Kennzeichnung „LA“ steht für „low effective alkaline content“ und wird im Deutschen mit niedrig wirksamen Alkaligehalt, abgekürzt „NA“, übersetzt.

Tabelle: Bauaufsichtliche Anwendungszulassungen für aktuell zugelassene SCHWENK Produkte

An den Eigenschaften und der bewährten Qualität der Produkte ändert sich durch die beschriebenen formalen Änderungen nichts.

Weitere Informationen zu den Zulassungen, Kennzeichnungen sowie die jeweils aktuellen technischen Dokumente finden Sie hier.

Ulm, Mai 2020
Heiko Zimmermann

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