betongesellschaft-01-header

Vorsicht bei Lieferung von Beton für Tankstellen nach DWA-Arbeitsblatt A781

24. Mai 2019

Bei befestigten Flächen im Tankstellenbereich geht es vor allem darum, die dort angebotenen Kraft- und Harnstoffe sowie Öle daran zu hindern, dass diese Stoffe in den Untergrund und damit ins Grundwasser gelangen.

Deshalb gibt es – neben den bekannten Betonnormen – für den Bau von Tankstellenflächen entsprechende zusätzliche Regelwerke, die zu beachten sind. Die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)“ hat im Arbeitsblatt A781, „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ diese speziellen Anforderungen zusammengefasst.

Bislang war die Vorgehensweise bei der Ausführung von Betonflächen wie folgt:

Hat ein Hersteller Transportbeton oder Fertigteile für befahrene Flächen von Tankstellen geliefert, wurde der Beton nach den Vorgaben der DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ zusammengesetzt. Dabei handelt es sich im Regelfall um sogenannten FD-Beton (Flüssigkeitsdichter Beton). In der Richtlinie sind Grenzwerte und Anforderungen an die Zusammensetzung dieses Betons vorgegeben: u.a. Festigkeitsklasse ≥ C30/37, w/z ≤ 0,50, Konsistenzklasse F3, Leimgehalt ≤ 290 l/m³. Hält sich der Betonhersteller an diese Grenzwerte, waren bisher zusätzliche Prüfungen zum Eindringverhalten von Flüssigkeiten in einer erweiterten Erstprüfung nicht erforderlich. Diese Vorgehensweise hat sich in der Vergangenheit in der Praxis bewährt.

Bei der jetzigen Überarbeitung des DWA-Arbeitsblattes A781, Ausgabe Dezember 2018, wurde die Möglichkeit gestrichen, FD-Beton im Sinne der DAfStb-Richtlinie zu verwenden. Stattdessen ist nun zwingend FDE-Beton (Flüssigkeitsdichter Beton nach Eindringprüfung) einzusetzen. Damit soll die Gefahr der sogenannten „Fugenumläufigkeit“ verringert werden. Dies hat natürlich weitreichende Konsequenzen für den Betonlieferanten. Er darf zwar nun von den Anforderungen zum FD-Beton abweichen, muss aber in jedem Fall eine entsprechende Eindringprüfung durchführen. Dabei darf das Eindringverhalten nicht schlechter sein, als beim FD-Beton (Referenz).

Da kein entsprechendes Prüfkriterium für die Eindringtiefe vorgegeben ist, ergibt sich durch die Veränderung im DWA-Arbeitsblatt aus unserer Sicht keine Verbesserung für den Umweltschutz. Der Betonhersteller muss aber die Eindringprüfung vorweisen, die nicht schlechter als bei der Referenz, dem FD-Beton, sein darf. Diese veränderte Vorgehensweise geht mit größerem Zeit- und Kostenaufwand einher. Im Regelfall erfolgt die Eindringprüfung im Betonalter von 56 Tagen.

Der „Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (BTB)“ und das „Informationszentrum Beton GmbH (IZB)“ haben zwischenzeitlich Einsprüche an die DWA formuliert und darum gebeten, die Anwendung des DWA-Merkblattes auszusetzen, bis der strittige Abschnitt präzisiert ist.

Wir empfehlen Ihnen, bei Anfragen nach Beton für Tankstellenflächen die Ausschreibung genau zu prüfen, ob FD-Beton oder FDE-Beton zu liefern ist. Bei Anforderung nach FDE-Beton ist für die Eindringprüfung mit einem Zeitaufwand von mehr als 2 Monaten zu rechnen.

Dies gilt sowohl für die Verwendung von Transportbeton, als auch beim Einsatz von Betonfertigteilen für Tankstellenflächen.

Ist projektbezogen tatsächlich eine Eindringprüfung erforderlich, so können wir diese gerne für Sie in unserem SCHWENK Technologiezentrum in Bernburg durchführen.

Gerne beraten Sie die Kollegen der SCHWENK Bauberatung.

Werner Rothenbacher

Leiter Bauberatung

 

 

Vorsicht bei Lieferung von Beton für Tankstellen nach DWA-Arbeitsblatt A781

Kategorien

Allgemeine PR